Der Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden
Werbeunterbrechungen muss laut Rundfunkstaatsvertrag
mindestens 20 Minuten betragen. Im Fernsehen ausgestrahlte
Kinospielfilme dürfen bei einer Mindestdauer von 45
Minuten bereits einmal unterbrochen werden. Zulässig sind
ebenfalls Teilbelegungen (Splitscreens) des gezeigten Bildes,
vorausgesetzt die Werbung ist vom restlichen Programm
optisch eindeutig getrennt und dementsprechend als solche
gekennzeichnet. Diese Teilbelegungen gelten allerdings nicht
als Unterbrecherwerbung und sind folglich nicht von der
Abstandsregelung betroffen.
07.02.2012 • München Webseiten-Relaunch
Unsere bestehende Webseite sollte neu überarbeitet und moderner gesteltet werden. Dazu benötigen wir....
06.02.2012 • Rot am See Agentur für Radiowerbung g...
Ich such eine Agentur, die mich bei der Erstellung eines Radiospots im Online-Journalismus berät und....