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Marke
Eine Marke bewirkt ein Verbietungsrecht für ein Zeichen im Zusammenhang mit bestimmten Waren und/oder Dienstleistungen, wobei sich der Schutz auch auf ähnliche Zeichen und Waren oder Dienstleistungen erstrecken kann. Zeichen können einfache Worte, Bilder, Logos oder dreidimensionale Objekte in Schwarzweiß oder in Farbe sein. Auch abstrakte Farben oder Farbkombinationen sind grundsätzlich schutzfähig. Prinzipiell können auch einzelne Buchstaben, Klänge oder Gerüche geschützt werden. Die Anforderungen an die Eintragungsfähigkeit, die im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen gesehen werden muß, sind jedoch in den genannten Sonderfällen sehr streng. Bei jedem Zeichen sollte man sich zunächst überlegen, ob dieses überhaupt grundsätzlich geeignet ist, Waren bzw. Dienstleistungen von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Weiterhin sollte man überlegen, ob das Zeichen nicht von der Allgemeinheit zur Beschreibung von Eigenschaften der Waren bzw. Dienstleistungen benötigt wird. In solchen Fällen wird nämlich eine Markenanmeldung vom Patentamt zurückgewiesen. Zu beachten ist weiterhin, daß mit einer eingetragenen Marke kein automatisches Benutzungsrecht verbunden ist. Vielmehr müssen ältere Rechte Dritter weiterhin beachtet werden, da ansonsten eine Abmahnung droht. Daher sollte vor der Ingebrauchnahme von Kennzeichen stets die Zeichenlage geprüft werden.