Ähnlich wie der Rundfunkstaatsvertrag für den Rundfunk,
regelt der Mediendienste-Staatsvertrag die
Rahmenbedingungen für elektronische Informations- und
Kommunikationsdienste. Zu den Mediendiensten gehören z.
B. reine Teleshopping-Sender, Textdienste oder Abrufdienste
für Medieninhalte.
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