Product-Placement beschreibt die Platzierung zu werblichen
Zwecken von Markenartikeln, Dienstleistungen oder
Firmenzeichen in Fernseh- und Kinoproduktionen. In
Deutschland ist Product Placement entsprechend
dem Rundfunkstaatsvertrag sowohl den öffentlichrechtlichen
als auch den privaten Fernsehsendern untersagt.
Gemäß den Richtlinien für Werbung gilt die Darstellung von
Marken oder Produkten im redaktionellen Umfeld des
Programms nicht als Product Placement, wenn sie
aus programmlichen bzw. dramaturgischen Gründen
erfolgt und der Wahrnehmung von Informationspflichten
dient.
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