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Allgemeine Geschäftsbedingungen 
 

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der ECOMARS GmbH, Max-Ernst-Str. 2, D-50354 Hürth (nachfolgend: ECOMARS), mit Unternehmern im Zusammenhang mit der von ECOMARS betriebenen Ausschreibungsplattform "werbeagentur.de", Das Angebot der ECOMARS richtet sich nicht an Verbraucher.

2. Vertragsgegenstand

ECOMARS betreibt unter der Adresse "werbeagentur.de" ein Internetportal, welches Anbietern und Nachfragern von Leistungen der Werbewirtschaft die Kontaktaufnahme und den Abschluss von Geschäften untereinander ermöglicht. Werbeagenturen können sich als Mitglieder zur Aufnahme in das Portal registrieren lassen.
Interessenten können Suchanfragen/Ausschreibungen in das Portal einstellen. Anhand der erhobenen Leistungs- und Anforderungskriterien, werden die Anfragen den in Betracht kommenden Mitgliedern zur Kenntnis gebracht, die sich sodann unmittelbar mit den Interessenten in Verbindung setzen können. Leistungsgegenstand der ECOMARS ist ausschließlich die Bereitstellung und der Betrieb dieses Internetportals mit einer Erreichbarkeitsgarantie von 95%. Die ECOMARS wird Adressen und Kontakte nur für interne Zwecke (z.B. Mitteilungen und Newsletter per Email oder Fax) nutzen, vertraulich behandeln und nicht Dritten zur Verfügung stellen.

3. Anfragen

Das Einstellen von Anfragen für ausschreibende Kunden ist kostenlos und verpflichtet nicht zur Auftragserteilung an eines der Mitglieder des Portals. Die Vergabe von Aufträgen und auch die Auswahl unter mehreren in Betracht kommenden Mitgliedern obliegt ausschließlich dem anfragenden Unternehmen selbst.
Interessenten können über das Portal eine Anfrage mit der Beschreibung der gewünschten Leistung und Angabe der abgefragten Kriterien eingeben, sofern sie Unternehmer sind, also Firmen oder Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Mit der Eingabe der Anfrage erklärt der Interessent, dass es sich um eine ernstgemeinte Anfrage handelt, die auf rechtlich zulässige werbewirtschaftliche Leistungen für das eigene Unternehmen gerichtet ist.
Das Einstellen von Anfragen von Privatpersonen wie auch von Agenturen bzw. Marketing-/Internet-Dienstleistern (z.B. zur Preis- oder Konkurrenzermittlung) ist untersagt.
ECOMARS behält sich die Veröffentlichung jeder Anfrage im Portal und die Weitergabe an die Mitglieder vor und ist berechtigt, jede Anfrage ohne Angabe von Gründen zu löschen.

4. Mitgliedschaft

Mitglieder können ausschließlich gewerbetreibende Agenturen, nicht aber freiberuflich tätige Kreative werden. Das Mitglied bestätigt mit der Anmeldung ein Gewerbe angemeldet zu haben. Die Aufnahme als Mitglied kann über ein Webformular im Portal beantragt werden.  Die in § 312 Abs. 1 S.1 Nr.1-3, S.2 BGB normierten Pflichten der ECOMARS im elektronischen Geschäftsverkehr und zwar die Möglichkeit der Korrektur von Eingabefeldern, die Abrufbarkeit von Vertragsbestandteilen und die Informationspflicht nach der InfoV 3 werden hiermit ausdrücklich nach § 312 e Abs. 2 ausgeschlossen.
ECOMARS ist in der Entscheidung frei, ob sie eine Agentur als Mitglied aufnimmt, insbesondere darf sie eine Unternehmens- und Bonitätsprüfung vornehmen. Die Aufnahme wird dem neuen Mitglied von ECOMARS per Email bestätigt. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tage, an dem die Email von ECOMARS versandt wurde und gilt für die Dauer des vom Mitglied gewählten Abrechnungszeitraums (siehe Ziffer 6). Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch jeweils um den Abrechnungszeitraum, wenn sie nicht nach Ziffer 7 gekündigt oder auf andere Weise beendet wird.

Beantragt eine Agentur zum wiederholten Mal eine Premium-Mitgliedschaft auf werbeagentur.de, so fällt erneut die Anmeldegebühr in Höhe von 59,-- Euro an, sofern der Zeitraum zwischen letztem Tag der Mitgliedschaft und Datum der erneuten Anmeldung größer als 30 Tage ist.

Mitglieder werden von ECOMARS per Email über eingehende Anfragen informiert, die zum Leistungsprofil des Mitglieds passen. Mitglieder erhalten ferner über einen Login-Bereich des Portals Zugriff auf die Anfragen, so dass sie sich auf direktem Weg mit dem anfragenden Unternehmen in Verbindung setzen können.

Die Freischaltung erfolgt unmittelbar nach der Aufnahme als Mitglied. Nach Freischaltung hat das Mitglied die Möglichkeit, auf sämtliche öffentlichen Anfragen (Allgemeine Anfragen und Zugang "allen Agenturen zugänglich machen") der letzten 7 Tage zuzugreifen und erhält ab diesem Zeitpunkt die neu eingehenden, der Matrix entsprechenden Anfragen zugestellt. Auf nicht öffentliche allgemeine Anfragen (nur passenden Agenturen zugänglich) oder Direktanfragen haben nur die Agenturen Zugriff, die vom System oder dem ausschreibenden Kunden ausgewählt wurden. Somit erbringt ECOMARS ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft Leistungen für das Mitglied.

5. Pflichten der Mitglieder

Die Mitgliedschaft ist kostenpflichtig. Es gelten die weiter unten angegebene Preise und Entgelte.

Die bei der Anmeldung anzugebenden Daten müssen richtig und vollständig sein und sind während der Dauer der Mitgliedschaft durch selbständige Pflege über die vom Portal zur Verfügung gestellten Hilfsmittel aktuell zu halten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft führen.

Jedes Mitglied ist für die Inhalte der Profile selbst verantwortlich. Für alle durch das Mitglied eingestellten Daten und Informationen (Bilder, Quellenangaben, Texte, Links usw.) in den einzelnen Profilen, insbesondere im Bezug auf Wettbewerbs- oder Urheberrecht, haftet nicht die ECOMARS GmbH, sondern das entsprechende Mitglied. Für den Fall das sich die ECOMARS GmbH gegen Ansprüche Dritter bezüglich vorbenannter Hinweise verteidigen muß, so werden die Kosten und Aufwendungen hierfür dem verantwortlichen Mitglied auferlegt.

Bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren gilt dies insbesondere für die Aktualisierung der bezogenen Bankverbindung. Für den Fall einer durch das Verschulden des Mitglieds nicht eingelösten Lastschrift (z.B. durch mangelnde Deckung oder falsche Bankverbindung) ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR (zzgl. MWSt.) zusätzlich zu den bereits fälligen Beträgen zu zahlen.
Die Mitglieder verpflichten sich dafür Sorge zu tragen, die Kontaktdaten der Ausschreibenden vor Einsicht Dritter zu schützen und die Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Sollte ein Mitglied dagegen verstoßen, so ist die ECOMARS nicht dafür haftbar zu machen. Sollte ein Mitglied Daten an konkurrierende Portale weitergeben, so ist die ECOMARS berechtigt einen Schadensersatz in Höhe von 5000,00 Euro je Einzelfall einzufordern.

6. Preise und Zahlungsmodalitäten

Ab dem 01.01.2008 gelten folgende Preise (zzgl. MWSt.). Mitgliedschaften die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden, können von den Mitgliedern auf Wunsch in die aktuellen Preismodelle geändert werden. Eine Änderung ist grundsätzlich zum jeweils nächsten Abrechnungsintervall möglich. Bestehende Treueboni behalten bei einem Wechsel zum aktuellen Preismodell (in die Premium-Mitgliedschaft) ihre Gültigkeit.

 

·         Basis-Mitgliedschaft :

o    59,-- EUR (zzgl. MWSt.) einmalige Anmeldegebühr (bei Aktions-Angeboten ggfls. auch 0,-- Euro)

o    69,-- EUR (zzgl. MWSt.) Jahresgebühr im Voraus zu entrichten

o    Veröffentlichung Ihres Agenturprofils

o    kein Zugriff auf Ausschreibungen

·         Premium-Mitgliedschaft:

o    59,-- EUR (zzgl. MWSt.) einmalige Anmeldegebühr

o    Die monatliche Mitgliedsgebühr hängt von der Auswahl Ihrer Mitgliedschaft ab,
beginnt schon bei 60,-- Euro (zzgl. MWSt.).

o    Veröffentlichung Ihres Agenturprofils oberhalb der Basis-Mitglieder

o    Vollen Zugriff auf Ausschreibungen, die exakt zu den von Ihnen gewählten Einzugsgebieten und Agenturschwerpunkten passen.

o    Treueboni - wir belohnen Ihre Treue:

§  10 Euro Ermässigung pro Monat ab dem 13. Monat Premium-Mitgliedschaft

§  20 Euro Ermässigung pro Monat ab dem 25. Monat Premium-Mitgliedschaft



Die ECOMARS GmbH behält sich eine Abweichung von diesen Preisen für zeitlich befristete Sonderaktionen vor.
Hierzu werden zur Anmeldung gesonderte Anmeldeseiten zur Verfügung gestellt, auf der diese Preise, auf den Aktionszeitraum befristet, aufgeführt sind.

Abrechnungszeiträume (Zahlung jeweils im Voraus):

a) monatlich
b) 3 Monate
c) 6 Monate
d) 12 Monate (abzüglich 10 % Ermäßigung)

Das Mitglied erhält über alle fälligen Beträge eine ordnungsgemäße Rechnung.

Zahlungsmodalitäten:

a) Lastschrift (nur in Deutschland)
b) Überweisung (in Deutschland, Österreich, Schweiz)

Lastschriften werden unmittelbar nach Rechnungsstellung eingelöst.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

ECOMARS behält sich Preiserhöhungen in angemessenen Rahmen vor. Preisanpassungen werden den Mitgliedern mitgeteilt und wirken sich nicht auf den laufenden Vertragszeitraum aus. Sie berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung.
Für Mitglieder, die sich vor dem 01.02.2007 angemeldet haben, bleiben alte Preise unverändert.

Verzug:

Sollte eine Lastschrift aus in der Sphäre des Mitglieds liegenden Gründen nicht eingelöst werden können oder kommt in anderen Fällen ein Mitglied seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung nach, ist es automatisch in Zahlungsverzug.

Sobald sich ein Mitglied in Zahlungsverzug befindet, kann ECOMARS unbeschadet ihrer sonstigen Ansprüche den Zugang deaktivieren und die Übermittlung von Anfragen an das Mitglied einstellen. Sollte das Mitglied in einem nicht bezahlten Zeitraum dennoch Anfragen erhalten haben, z.B. im Falle nachträglicher Rücklastschrift, wird je zugestellter Anfrage eine zusätzliche, von der monatlichen Mitgliedsgebühr unabhängige Pauschale in Höhe von 25,00 EUR (zzgl. MWSt.) je Anfrage fällig.

7. Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen von jeder Vertragspartei zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung. Die Kündigung muss schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen.  Kündigungen per E-Mail sind ausschließlich an info(at)werbeagentur.de zu richten.

Bei Zahlungsverzug kann ECOMARS die Mitgliedschaft fristlos kündigen.
Verstößt ein Mitglied gegen die Verpflichtung aus Ziffer 5, seine Daten aktuell und vollständig zu halten, kann ECOMARS die Mitgliedschaft ebenfalls fristlos kündigen. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.

Im Übrigen bleibt beiden Vertragsparteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unbenommen.

Bei fristloser Kündigung durch ECOMARS kann ECOMARS einen sofort fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe des bzw. der Mitgliedsbeiträge, die im Zeitraum zwischen dem Wirksamwerden der fristlosen Kündigung und dem nächst möglichen Termin zur ordentlichen Kündigung angefallen wären (zzgl. Mehrwertsteuer), von dem Mitglied verlangen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, es sei nur ein geringerer Schaden eingetreten.

8. Schlussbestimmungen

ECOMARS behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Mitglied per E-Mail spätestens 2 Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht das Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen.
ECOMARS wird das Mitglied in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.

ECOMARS ist berechtigt Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der ECOMARS GmbH.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

ECOMARS GmbH