Geschmacksmuster

Design kann als sogenanntes Geschmacksmuster beim Patentamt geschützt werden, wobei es auf die Gesamtheit der den Augensinn ansprechenden Merkmale ankommt. Technische Merkmale sind hierbei ohne jegliche Bedeutung. Voraussetzung für die Eintragung ist die Neuheit und Eigentümlichkeit des Designs. Wurde das Design bereits veröffentlicht, ist die Neuheit i.d.R. nicht mehr gegeben. Es gilt allerdings für den Urheber/Anmelder eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten. Die Schutzdauer beträgt zunächst 5 Jahre ab dem Anmeldetag und kann auf maximal 20 Jahre verlängert werden. Das Gebrauchsmuster verleiht dem Urheber/Inhaber das ausschließliche Recht, ein gewerbliches Muster oder Modell ganz oder teilweise nachzubilden.