Öffentlich-rechtliches Fernsehen

Die ARD-Rundfunkanstalten sowie das ZDF und 3Sat sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie haben die Aufgabe, die Meinungsvielfalt sowie die Grundversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen, das heißt, ein Programm anzubieten, das umfassend und in voller Breite informiert. Finanziert wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk überwiegend aus Teilnehmergebühren, die jeder Haushalt mit Fernsehanschluss – unabhängig von seiner TV-Nutzung – zu entrichten hat (GEZ).